Berechnungsgrundlage für die Abrechnungen sind die Normzeilen (55 Anschläge/Zeile) bzw. Wörter in der fertigen Übersetzung (anhand eines Zeilenzählprogramms). Kürzere bzw. längere Zeilen werden entsprechend zu Normzeilen zu 55 Anschlägen/Zeile zusammengefasst.
Nicht mitgezählt werden Anmerkungen des Übersetzers, Beglaubigungsformeln, Grafiken, Tabellen, Linienzeichen, etc. Maßgeblich für die Berechnung der Normzeilen sind allein reine Textstellen.
Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt als unverbindlich. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge des Übersetzungstextes (Zieltextes).
Die Auftragserstellung hat schriftlich zu erfolgen. Telefonisch gegebene Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Mindestauftragswert beträgt 25,00 EUR inkl. 19 % MwSt.